FAO: Internationale Zugangsregelungen zu pflanzengenetischen Ressourcen für die Ernährung und Landwirtschaft
Entstehung

Autor: O. Brauner
Der Internationale Vertrag zu Pflanzengenetischen Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft (IVPREL, englisch ITPGRFA) ist am 29.06.2004 auch in der Bundesrepublik Deutschland, die den Vertrag im Juni 2002 unterzeichnet hat, in Kraft getreten. Er ist das Ergebnis langjähriger Verhandlungen im Rahmen der Organisation für Ernährung und Landwirtschaft der Vereinten Nationen (
FAO) und stellt einen Beitrag zur Umsetzung des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (CBD) dar. Der Vertrag trägt dem besonderen Charakter von landwirtschaftlichen Kulturpflanzen und den daraus resultierenden Belangen bei Züchtung und Anbau Rechnung. Pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtchaft (PGREL) sind ein gemeinsames Anliegen aller Länder, da jedes Land in hohem Maße von PGREL abhängt, die aus anderen Ländern stammen. Zudem soll der IVPGREL der Sicherung der Welternährung und einer nachhaltigen landwirtschaftlichen Entwicklung für die gegenwärtigen und künftigen Generationen dienen.
Derzeit haben 113 Staaten den Vertrag unterzeichnet. Japan und die USA gehören noch nicht dazu.

Sisalpflanze (Autor: M. Hauswirth)
Inhalt und Ziele
Der Internationale Vertrag enthält allgemeine Verpflichtungen der Vertragsstaaten zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung pflanzengenetischer Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft. Herzstück des Vertrags sind die auf der ersten Vertragsstaatenkonferenz im Juni 2006 konkretisierten Regelungen über ein multilaterales System des Zugangs zu genetischen Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft und die Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile sowie eine Finanzierungsstrategie.
Das Multilaterale System
Das System erstreckt sich auf die in einer Liste in Anlage 1 des Internationalen Vertrages aufgeführten Nutzpflanzen und umfasst bindend genetische Ressourcen, die unter der Verwaltung und Kontrolle der Vertragsparteien stehen und öffentlich zugänglich sind. Alle anderen Besitzer solcher genetischen Ressourcen werden ersucht, diese in das multilaterale System einzubringen.
Das multilaterale System sieht für die Vertragsparteien einen erleichterten Zugang zu diesen pflanzengenetischen Ressourcen und eine Aufteilung der Vorteile bei ihrer Nutzung durch Informationsaustausch, Zugang zu und Weitergabe von Technologie, Kapazitätsaufbau und Aufteilung der finanziellen und sonstigen Vorteile aus der Vermarktung vor.
Für die Ex-situ Sammlungen der Internationalen Agrarforschungszentren gelten weitergehende Regelungen.

Verkauf von Pinienkernen, Sibirien (Autor: Ralf Grunewald)
Die Standard-Materialübertragungsvereinbarung (sMTA)
Für die praktische Umsetzung und Gewährleistung der Zugangs- und Vorteilsausgleichsregelungen wurden im Juni 2006 in Madrid genauere Modalitäten vereinbart. Dazu gehört insbesondere ein Mustervertrag, die sogenannte Standard-Materialübertragungsvereinbarung (englisch: standard Material Transfer Agreement, sMTA), die die Aufteilung der finanziellen Vorteile aus der Vermarktung pflanzengenetischer Ressourcen festlegt. Sie ist ein privatrechtlicher Vertrag, der einheitlich in allen Mitgliedsstaaten des Internationalen Vertrages bei der Abgabe von pflanzengenetischen Ressourcen, die in den Geltungsbereich des multilateralen Systems fallen, verwendet werden soll.
Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat eine deutsche Übersetzung veranlasst. Verbindliche Vertragssprachen sind jedoch nur die FAO-Sprachen (
Der Text der Vereinbarung).

Pflanzenanbau im Altai-Gebirge, Sibirien (Autor: R. Grunewald)
