Bundesamt für Naturschutz

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Berichte aus BfN - Projekten

In Einzelfällen stellen wir auch Berichte aus BfN-Projekten als Download zur Verfügung:

Vorträge, gehalten während der Fachtagung „FFH-Verträglichkeit und gentechnisch veränderte Organismen (GVO) – Anspruch und Wirklichkeit“ am 07.04.2011 in Bonn. Veranstalter: Bundesamt für Naturschutz

Am 07 April 2011 richtete das BfN eine eintägige Fachtagung zum Thema „FFH-Verträglichkeit und gentechnisch veränderte Organismen (GVO) – Anspruch und Realität“ aus. Die Tagung richtete sich gezielt an Vertreter und Vertreterinnen der Länder und beschäftigte sich mit der Umsetzung des §35 des Bundesnaturschutzgesetzes (alt §34a) und der Problematik des GVO-Anbaus in der Nähe von oder sogar in FFH-Gebieten. Es wurden rechtliche, als auch naturschutzfachliche Aspekte vorgestellt, die für die Bewertung möglicher Einflüsse von GVO auf Schutzgebiete relevant sind. Ein Schwerpunkt lag auf der praktischen Umsetzung der FFH-Verträglichkeitsprüfung (VP) beim Anbau genehmigter GVO in oder in der Nähe von Natura-2000 Gebieten.


 Spannungsfeld Naturschutzrecht – Gentechnikrecht
Prof. Dr. Gerd Winter, Forschungsstelle für Europäisches Umweltrecht, Universität Bremen, Bremen

 Unsicherheiten der GVO-Risikobewertung und ihre Bedeutung für den Naturschutz
Dr. Mathias Otto, Bundesamt für Naturschutz, Bonn

 Konzept „ökologischer Schäden“ im Kontext der FFH-VP bei GVO-Anbau
Dr. Ulrich Sukopp, Bundesamt für Naturschutz, Bonn

 Rechtliche Implikationen des §35 BNatSchG
Andreas Heym, Bundesamt für Naturschutz, Bonn

 Die FFH-Verträglichkeitsprüfung im Kontext anderer Planungsvorhaben
Dirk Bernotat, Bundesamt für Naturschutz, Leipzig

 Vorgehen bei der Prüfung der FFH-Verträglichkeit bei Freisetzung von genetisch veränderten Organismen (GVO)
Dr. Ulrike Middelhoff, Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, Berlin

 Umsetzung/Erfahrungen Brandenburg
Barbara Pabelick, Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, Potsdam

 Umsetzung in Bayern
Lorenz Sanktjohanser, Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit, München

 Basisstudie zur Wechselwirkung von gentechnisch verändertem MON810-Mais mit spezifischen Schmetterlingsarten
Auftraggeber Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft, Dresden

 Opt-Out-Vorschlag der EU-KOM - eine Option für Schutzgebiete?
Dr. Carlo Prinz, Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbrau-cherschutz, Bonn

Agro-Gentechnik und Naturschutz

Icon Agro-Gentechnik

Die Anwendung der Agro-Gentechnik in der Land- und Forstwirtschaft birgt Risiken für die Natur und den Naturschutz. Daher ist nach europäischem und deutschem Recht vor der Zulassung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) auch eine Risikoprüfung durchzuführen, in der die Auswirkungen auf Natur und Umwelt zu ermitteln sind. Das BfN ist am Genehmigungsverfahren von GVO beteiligt und bringt seine Kompetenzen im Bereich des Natur- und Umweltschutzes ein. Auf den folgenden Seiten werden Informationen zum Spannungsfeld Agro-Gentechnik und Naturschutz zur Verfügung gestellt.

 zu Agro-Gentechnik

Letzte Änderung: 03.05.2011

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