Gesetzgebung
Nachfolgend finden Sie eine Zusammenstellung der wichtigsten Bundestags- und Bundesratsdrucksachen (BT-Drs. und BR-Drs.) zu den jüngsten Gesetzgebungsverfahren des Bundes im Bereich Naturschutz und Landschaftspflege.
Entsprechende Drucksachen zu Gesetzgebungsverfahren der Länder finden sich unter dem Punkt
Anpassung des Landesrechts. Dokumente zu europäischen Richtlinien und Verordnungen können in der
PreLex-Datenbank der EU recherchiert werden.
Gesetz zur Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (2011)
Nach der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (RL 2008/56/EG, MSRL), ist bis spätestens 2020 ein guter Zustand der Meeresumwelt zu erreichen. Ein Mittel hierfür sind u.a. räumliche Schutzmaßnahmen, die zu Netzwerken geschützter Meeresgebiete beitragen. Das Gesetz setzt die Richtlinie durch eine Anpassung des Wasserhaushaltsgesetzes um, zudem werden naturschutzrechtliche Instrumente wie das Monitoring und der Gebietsschutz um Anforderungen der MSRL ergänzt.
Gesetzentwurf der Bundesregierung mit Begründung (BR-Drs. 217/11 = BT-Drs. 17/6055)
Beschlussempfehlung und Bericht des Bundestags-Umweltausschusses (BT-Drs. 17/6508)
Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des Bundestages (BR-Drs. 489/11)
Verkündung im Bundesgesetzblatt vom 13.10.2011 (BGBl I S. 1986)
Fünfundvierzigstes Strafrechtsänderungsgesetz zur Umsetzung der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt (2011)
Das Gesetz vom 06.12.2011 dient der Umsetzung der Richtlinie 2008/99/EG vom 19.11.2008. Es beinhaltet insbesondere eine Strafbewehrung schwerer Verstöße gegen das gemeinschaftliche Umweltschutzrecht insbesondere in den Bereichen der Gefährdung oder Zerstörung geschützter Pflanzen und Tiere sowie sensibler Gebiete. Hierzu wurden nicht nur das Strafgesetzbuch und das Bundesjagdgesetz angepasst, sondern auch Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes geändert bzw. ergänzt (§ 71 und § 71a). Die Änderungen des StGB (u.a. § 329 Abs. 4) sind bereits am 14.12.2011 in Kraft getreten, die Änderungen des BNatSchG treten erst am 13.06.2012 in Kraft.
Gesetzentwurf der Bundesregierung mit Begründung (BT-Drs. 17/5391)
Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses (BT-Drs. 17/7674)
Verkündung im Bundesgesetzblatt vom 13.12.2011 (BGBl. I S. 2557)
Gesetz zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege (2009)
Mit dem Gesetz zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege wird in der Bundesrepublik Deutschland erstmals ein in allen Bereichen unmittelbar geltendes Naturschutzrecht geschaffen. Basierend auf der konkurrierenden Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes für Naturschutz und Landschaftspflege überführt das Gesetz das bisherige Rahmenrecht in eine bundesrechtliche Vollregelung. Dabei orientiert es sich strukturell an dem im Jahre 2002 umfassend novellierten Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Das Gesetz ist am 01.03.2010 in Kraft getreten.
Gesetzentwurf der Bundesregierung mit Begründung (BR-Drs. 278/09
=
BT-Drs. 16/12274)
Beschlussempfehlung und Bericht des Bundestagsumweltausschusses (BT-Drs. 16/13430)
Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des Bundestages (BR-Drs. 594/09)
Verkündung im Bundesgesetzblatt vom 06.08.2009 (BGBl. I S. 2542)
Erstes Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (2007)
Nachdem der Europäische Gerichtshof mit seinem Urteil vom 10.01.2006 die unzureichende Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der Europäischen Gemeinschaft in das nationale Recht gerügt hatte (Rs. C-98/03), wurde diesen Beanstandungen mit dem Ersten Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes vom 12.12.2007 abgeholfen. Dabei handelt es sich um eine 1:1-Umsetzung des Urteils.
Gesetzentwurf der Bundesregierung mit Begründung (BR-Drs. 123/07
=
BT-Drs. 16/5100, S. 1-13)
Beschlussempfehlung und Bericht des Bundestagsumweltausschusses (BT-Drs. 16/6780)
Verkündung im Bundesgesetzblatt vom 12.12.2007 (BGBl. I S. 2873)
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden (2007)
Das Umweltschadensgesetz dient der Umsetzung der Richtlinie des Europäischen Parlaments und Rates über die Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden vom 21.04.2004 (RL 2004/35/EG). Mit dem Gesetz vom 10.05.2007 wurden hierzu das Bundesnaturschutzgesetz sowie das Wasserhaushaltsgesetz angepasst.
Gesetzentwurf der Bundesregierung mit Begründung (BR-Drs. 678/06
=
BT-Drs. 16/3806, S. 1-31)
Beschlussempfehlung und Bericht des Bundestagsumweltausschusses (BT-Drs. 16/4587)
Verkündung im Bundesgesetzblatt vom 10.05.2007 (BGBl. I S. 666)
Gesetz zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege und zur Anpassung anderer Rechtsvorschriften (2002)
Mit dem Gesetz zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege und zur Anpassung anderer Rechtsvorschriften (BNatSchGNeuregG) vom 25.03.2002 wurde das Naturschutzrecht des Bundes in verschiedenen Bereichen modernisiert. Regelungsschwerpunkte bildeten u.a. die Schaffung eines Biotopverbundes, die Definition der guten fachlichen Praxis in Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft, die Einführung einer Verbandsklagebefugnis sowie die Erstreckung der Vorschriften zu Natura 2000 auf den Bereich der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone.
Gesetzentwurf der Bundesregierung mit Begründung (BR-Drs. 411/01), textidentisch mit dem
Fraktionsentwurf (BT-Drs. 14/6378)
Beschlussempfehlung des Bundestagsumweltausschusses (BT-Drs. 14/7469)
Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses (BT-Drs. 14/8095)
Verkündung im Bundesgesetzblatt vom 03.04.2002 (BGBl. I S. 1193)
Drittes Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (1998)
Mit dem dritten Änderungsgesetz vom 26.08.1998 wurden insbesondere die Prüfung vertraglicher Vereinbarungen als Alternative bei Naturschutzmaßnahmen und die Privilegierung der die gute fachliche Praxis berücksichtigenden Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft im Rahmen der Eigriffsregelung sowie das Biosphärenreservat als neue Schutzkategorie eingeführt.
Gesetzentwurf der Bundesregierung mit Begründung (BT-Drs. 13/10186)
(ASCII-Format)
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt (BT-Drs. 13/10475)
Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses (BT-Drs. 13/11086)
Versagung der Zustimmung durch den Bundesrat, Beschluss (BR-Drs. 642/98)
Verkündung im Bundesgesetzblatt vom 28.08.1998 (BGBl. I S. 2481)
Gesetz zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege, zur Umsetzung gemeinschaftsrechtlicher Vorschriften und zur Anpassung anderer Rechtsvorschriften (1998)
Das Änderungsgesetz vom 30.04.1998 diente insbesondere der Umsetzung der FFH-Richtlinie. Es beinhaltete Regelungen zum Aufbau und Schutz des europäischen ökologischen Netzes besonderer Schutzgebiete "Natura 2000" sowie weitere Änderungen im Artenschutzrecht.
Gesetzentwurf der Bundesregierung mit Begründung (BR-Drs. 636/96)
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt (BT-Drs. 13/7778)
Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des Bundestages (BR-Drs. 280/98)
Verkündung im Bundesgesetzblatt vom 08.05.1998 (BGBl. I S. 823)
Erstes Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (1986)
Die sogenannte Artenschutznovelle vom 10.12.1986 diente der Umsetzung der EG-Artenschutzverordnung, der Vogelschutzrichtlinie sowie der Umsetzung des Bonner und des Berner Übereinkommens. Erhebliche Teile des zuvor überwiegend in der Bundesartenschutzverordnung geregelten Artenschutzrechts wurden in das Bundesnaturschutzgesetz überführt und der gesetzliche Biotopschutz als neues Instrument aufgenommen.
Gesetzentwurf der Bundesregierung mit Begründung (BR-Drs. 251/85)
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt (BT-Drs. 10/6341)
Gesetzesbeschluss des Bundestages (BR-Drs. 509/86)
Verkündung im Bundesgesetzblatt vom 18.12.1986 (BGBl. I S. 2349)
Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (1976)
Das Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG) vom 20.12.1976 löste auf der Grundlage des Art. 75 Nr. 3 GG a.F. das zuvor nach Art. 123 Abs. 1 GG als Landesrecht fortgeltende Reichsnaturschutzgesetz ab. Es führte neue Instrumente ein wie u.a. den flächendeckenden Mindestschutz der naturschutzrechtliche Eingriffsregelung, die Landschaftsplanung und die Verbandsmitwirkung. Im Gebietsschutz wurden der Nationalpark und der Naturpark als neue Schutzkategorien aufgenommen. Ferner führte das Gesetz zu einer stärkeren Hinwendung zum internationalen Artenschutz.
Verkündung im Bundesgesetzblatt vom 23.12.1976 (BGBl. I S. 3574)

