Windenergienutzung Offshore
Im Bereich der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) bestehen seit dem Sommer 2009 die ersten Windenergieanlagen. Zur Erprobung der Standortbedingungen für Anlagen, die weit entfernt von der Küste und in Wassertiefen bis zu 40 m errichtet werden sollen, wurde im Jahr 2008 mit dem Bau von Alpha-Ventus, dem von der Bundesregierung geförderten Offshore-Testfeld vor Borkum (12 Windenergieanlagen (WEA) à 5 MW) begonnen. Ebenso gibt es vereinzelte Pilotanlagen in Küstennähe (Nearshore). In Deutschland werden für diese neue Technologie Ausbaupotentiale von rund 140 TWh/a bis zum Jahre 2050 prognostiziert. Dabei wird mit Anlagengrößen bis 6 MW Leistung je Windkraftanlage geplant. Die Offshore Windkraft soll nach den Zielen der Bundesregierung Mitte des Jahrhunderts etwa 25 Prozent zur Bruttostromerzeugung beitragen.
Im Zuge der Entwicklung einer Ausbaustrategie für die Offshore-Windkraftnutzung wurden die Schutzgebiete weitgehend frei von Windenergieanlagen (WEA) gehalten und diese in sog. Eignungsgebiete nach SeeAnlVO gelenkt. Um eine Lenkung der Offshore-Windenergie zu erreichen, ist außerdem 2007 eine Raumordnung für die deutsche AWZ begonnen worden. Die ausgewiesenen Meeresschutzgebiete
www.habitatmare.de, die über 30 % der Fläche der Ausschließlichen Wirtschaftszone ausmachen, sind als Ausschlussräume definiert. Durch diese räumliche Steuerung wird versucht, den Ausbau der zukünftigen Energieversorgung unter Beachtung der Anforderungen des Naturschutzes zu erreichen. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz unterstützt diesen Ansatz, in dem es für Offshore-WEA, die nach dem 01.01.2005 innerhalb von Meeresschutzgebieten genehmigt werden, keine Einspeisevergütung vorsieht.
In der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ, Meeresbereich ab der 12. bis zur 200. Seemeile vom Festland aus) liegt die Zuständigkeit für die Genehmigung von WEA beim Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH), während der Bereich in der 12-Seemeilen-Zone Hoheitsgebiet der Bundesländer ist. Für die naturschutzfachliche Beurteilung dieser Offshore-Windparks in der AWZ ist das BfN zuständig.
Übersicht zu den geplanten und genehmigten Windparks in der Nordsee; Quelle: Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH), Stand Juli 2009
Zur aktuellen Karte des BSH (Offshore-Windparks Nordsee)
Übersicht zu den geplanten und genehmigten Windparks in der Ostsee; Quelle: Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH), Stand Juli 2009
Zur aktuellen Karte des BSH (Offshore-Windparks Ostsee)



