Räume und Flächen des GVO-Monitorings
Die Beobachtung der Wirkungen von GVO auf Natur und Landschaft muss in allen potenziell betroffenen Lebensräumen erfolgen und unterschiedliche zeitlich-räumliche Untersuchungsebenen einbeziehen. Die Auswahl der Beobachtungsräume richtet sich nach der Art des GVO und dessen Eigenschaften sowie nach den Zielen der Beobachtung (Graef et al. 2005). Die Anzahl der Beobachtungspunkte und -flächen muss ausreichend groß sein, um Ergebnisse statistisch abzusichern. Auch die langfristige Verfügbarkeit der Flächen und die Einheitlichkeit der Erhebungen sind wichtige Grundvoraussetzungen.
Die Auswahl von Beobachtungsräumen und -flächen für ein GVO-Monitoring sollte basieren auf:
- Repräsentanz der Natur- bzw. Kulturlandschaften
- Repräsentanz der Nutzungsformen
- Repräsentanz standortökologischer Bedingungen
Derzeit bundesweit verfügbare und geeignete Datensätze, die einer Auswahl zugrunde gelegt werden können, sind z. B. die standort-ökologische Raumgliederung Deutschlands (Schröder & Schmidt 2000), die
ATKIS-Daten zur Topographie sowie
CORINE Landcover .
Die Kenntnis der Lage häufig wechselnder GVO-Anbauorte ist Voraussetzung für die Bestimmung der Beobachtungsflächen. Genaue Angaben zur Lage dieser Flächen (u.a. Gemarkung, Flurstück) sind über das
GVO-Standortregister abrufbar.
Lebensräume, in denen aufgrund der natur- und kulturräumlichen Gegebenheiten eine erhöhte Wahrscheinlichkeit von schädlichen Umweltwirkungen besteht, müssen bei der Auswahl von Beobachtungsflächen besonders berücksichtigt werden. Darunter fallen u. a. Räume, in denen besonders gefährdete Arten vorkommen oder die Wahrscheinlichkeit einer Ausbreitung oder Überdauerung von GVO besonders groß ist. Bei Raps wären dies z. B. Bahnanlagen, Straßenränder und bestimmte Ruderalflächen.
Besonders geschützte Flächen wie Naturschutzgebiete, Nationalparke und Biosphärenreservate, NATURA 2000 (FFH-Gebiete und Vogelschutzgebiete) und gesetzlich geschützte Biotope nach § 30 des Bundesnaturschutzgesetzes sind in das GVO-Monitoring einzubeziehen. Sie repräsentieren empfindliche, bedrohte oder seltene Elemente der biologischen Vielfalt.
Je nach GVO können auch weitere Informationen für die Auswahl von Beobachtungsräumen bedeutend sein. Hierzu gehören Daten zur Verbreitung potenzieller Kreuzungspartner (z. B. von Raps) oder Angaben zu Befallsgebieten (z. B. Maiszünsler bei Bt-Mais). Flächen bestehender Beobachtungsprogramme können ebenfalls in das GVO-Monitoring einbezogen werden (Graef et al. 2006).
Literatur:
Graef, F., Züghart, W., Hommel, B., Heinrich, U., Stachow, U. & Werner, A., 2005: Methodological scheme for designing the monitoring of genetically modified crops at the regional scale. Env. Monitoring and Assessment 111, 1-3: 1-26. DOI: 10.1007/s10661-005-8044-5
Graef F., Züghart W. & Fritsche B. 2006: Monitoring-Workshop: Raum- und Flächenauswahl für das GVO-Monitoring.
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Schröder, W., Schmidt, G. (2000): Raumgliederung für die Ökologische Umweltbeobachtung des Bundes und der Länder. - Umweltwissenschaften und Schadstoff-Forschung - Zeitschrift für Umweltchemie und Ökotoxikologie 12(4): 237-243.

