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Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) und EG-Artenschutzverordnung

Das Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten wild lebender Tiere und Pflanzen (Washingtoner Artenschutzübereinkommen-WA oder CITES) soll durch geeignete Überwachungsmaßnahmen gewährleisten, dass der internationale, grenzüberschreitende Handel mit wild lebenden Pflanzen und Tieren sowie aus diesen gewonnenen Produkten deren Überleben nicht gefährdet.

Die EG als Nicht-Vertragspartei hat die Verordnung über den Schutz von Exemplaren wild lebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels (338/97/EG) erlassen, die im Einklang mit dem Abkommen angewandt wird und für alle europäischen Mitgliedsstaaten unmittelbare Geltung hat.

Neben dem  Vollzug der EG-Artenschutzverordnung und damit des Washingtoner Artenschutzabkommens, erfüllt das BfN zusätzlich die Aufgabe einer wissenschaftlichen Behörde [Scientific Authority].

Aufgaben der wissenschaftlichen Behörde:

  • Naturschutzfachliche Bewertung von Einfuhranträgen
  • Ermittlung von Grundlagendaten zum Erhaltungsstatus einzelner gehandelter Arten
  • Beratung und Durchführung von Schulungsmaßnahmen sowie die Erstellung von Vollzugshilfen und Checklist

Naturschutzfachliche Bewertung von Einfuhranträgen

Für den grenzüberschreitenden Handel mit  Annex (Anhang) B-Arten sind die Naturverträglichkeit der Einfuhr, unter Umständen die Unterbringung lebender Exemplare sowie sonstige Belange des Artenschutzes wissenschaftlich zu prüfen und zu beurteilen.
Im Falle von  Annex (Anhang) A-Arten muss zudem der Einfuhrzweck den Vorgaben der EG-Artenschutzverordnung genügen.


Bei der Einfuhr von Arten des  Annex bzw. Anhang A sind die Naturvertraäglichkeit der Einfuhr, der Einfuhrzweck, die Unterbringung und sonstige Belange des Artenschutzes wissenschaftlich beurteilt werden. Bei der Einfuhr von Arten des Annex bzw. Anhang B kann auf die Prüfung des Einfuhrzweckes verzichtet werden.

Prüfkriterien für die Befreiung vom Handelsverbot mit Arten des Annex A und B

Naturverträglichkeit der Einfuhr:

Naturverträglichkeit im Sinne des Washingtoner Artenschutzübereinkommens bedeutet, dass die Populationen wild lebender gefährdeter Arten durch die Handelsgenehmigung nicht in ihrem Bestand beeinträchtigt werden dürfen. Durch das Prinzip der  nachhaltigen konsumtiven Nutzung von Wildtieren kann diese Vorgabe unter Berücksichtigung strenger Kriterien beispielsweise für Tierarten erfüllt werden. Für Wildpflanzen gibt der  Internationale Standard für die nachhaltige Wildsammlung von Heil- und Aromapflanzen entsprechende Kriterien und Indikatoren vor. 


Einfuhrzweck

  • Fortschritt der Wissenschaft oder grundlegende biomedizinische Zwecke unter der Voraussetzung, dass ausschließlich diese Art für diesen Zweck geeignet ist und keine in Gefangenschaft geborenen und gezüchteten Exemplare zur Verfügung stehen
  • Zucht- und Fortpflanzungszwecke, die zur Erhaltung der betreffenden Art beitragen
  • Forschungs- und Bildungszwecke, die den Schutz oder die Erhaltung der Art zum Ziel haben

Unterbringung lebender Exemplare

Die zuständige wissenschaftliche Behörde hat sich zu vergewissern, dass die für ein lebendes Exemplar vorgesehene Unterbringung am Bestimmungsort für dessen Erhaltung und Pflege angemessen ausgestattet ist.

Sonstige Belange des Artenschutzes

An dieser Stelle werden Aspekte des Artenschutzes berücksichtigt, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Abkommens noch keine Erwähnung fanden.


CD-Erkennungshilfe „CITESwoodID“ für CITES-Hölzer

Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) führt in seinen Anhängen eine Reihe von tropischen Baumarten auf, deren Holz in mehr oder weniger großem Umfang international gehandelt wird. Für einen wirksamen und praktikablen CITES-Vollzug dieser auch in Deutschland gehandelten Holzarten ist es notwendig, die relevanten CITES-gelisteten Holzarten identifizieren bzw. sie von ähnlich aussehenden Hölzern unterscheiden zu können.

Da die CITES-Vollzugsbehörden selten oder nicht über holzspezifische Kenntnisse verfügen und geeignete  handhabbare Erkennungshilfen nicht vorhanden sind, waren Kontrolldefizite in diesem Bereich bisher hoch.

Vor diesem Hintergrund wurde im Auftrag des BfN als wissenschaftlicher CITES-Behörde  eine CD „CITESwoodID„ zur Erkennung von CITES-geschützten Holzarten entwickelt.

CITESwoodID ist eine interaktive CD und bietet erstmals die Möglichkeit, Handelshölzer, die den Schutzbestimmungen des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (CITES) unterliegen, anhand gut erkennbarer makroskopischer Strukturmerkmale und eines direkten Bildvergleichs zu bestimmen. Unter makroskopischen Strukturmerkmalen sind solche Merkmale zu verstehen, die mit bloßem Auge oder einer etwa 10-fachen Vergrößerungslupe sichtbar sind.

Besonderer Wert wurde auf die Erstellung qualitativ hochwertiger fotografischer Abbildungen gelegt. Sowohl die Merkmale als auch die einzelnen Holzarten sind mit farbigen Abbildungen illustriert. Diese stehen zusätzlich zu den Definitionen und Erklärungen bei einer Identifikation zur Verfügung.

Neben der reinen computergestützten Identifikation einzelner Holzarten bietet die Datenbank zusätzlich den Zugriff auf Beschreibungen und Illustrationen ähnlicher Hölzer, mit denen die unter CITES geschützten Hölzer leicht verwechselt werden können.

Die makroskopische Holzartenbestimmung auf der Basis der CD bietet in der Praxis oft die einzige, sowohl schnell durchführbare als auch wirtschaftliche Möglichkeit, Holzarten voneinander zu unterscheiden

Die CD richtet sich vornehmlich an Zoll- und Naturschutzbehörden, aber auch an Betriebe und Beschäftigte der Holzwirtschaft sowie an Verbraucher, Bürger und öffentliche Institutionen, um sie für Artenschutzaspekte im Holzbereich zu sensibilisieren.

Mittlerweile wurde die CD in nationalen und internationalen Schulungsveranstaltungen erfolgreich eingesetzt und stieß darüber hinaus in diversen nationalen und internationalen CITES-Gremien auf große Zustimmung und Nachfrage.

Die CD liegt nun in einer aktualisierten und in alle CITES-Amtssprachen übersetzten Version vor.

Ansprechpartner:  hajo.schmitz-kretschmer@bfn.de


Ermittlung von Grundlagendaten zum Gefährdungsstatus einer Art durch den internationalen Handel

Das Bundesamt für Naturschutz erhebt laufend Daten zum Gefährdungsstatus einzelner Arten, die international gehandelt werden. Dies dient zum einen der Kontrolle möglicher Auswirkungen des Handels auf den Erhaltungszustand,  und hilft frühzeitig zu erkennen, ob eine Art einen höheren Schutzstatus genießen bzw. überhaupt durch CITES geschützt werden sollte. Auf der regelmäßig stattfindenden Vertragsstaatenkonferenz von CITES, auf der die EU geschlossen abstimmt, werden die Anhänge dahingehend aktualisiert.

Gefährdete Haiarten - eine Situationsanalyse

Viele Haiarten sind aufgrund der Übernutzung durch die Fischereiindustrie und den internationalen Handel bereits gefährdet. Die späte Geschlechtsreife und eine niedrige Fruchtbarkeit machen Haie zudem besonders anfällig für Übernutzung. Diese Entwicklung bereitet Artenschutzorganisationen auf nationaler wie internationaler Ebene zunehmend Sorge.

Die Food and Agriculture Organization (FAO), eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen mit Sitz in Rom, hat einen internationalen Aktionsplan zum Schutz und zum Management von Haien entwickelt. Außerdem hat die FAO haifischenden Nationen vorgeschlagen, auf nationaler Ebene ähnliche Aktionspläne einzurichten und Bestandserhebungen für die entsprechenden Arten durchzuführen.

Das BfN als Einrichtung des Bundes hat eine besondere Verantwortung für den Schutz der deutschen Fauna einschließlich der heimischen Hai-Arten. Aus diesem Grund sammelte das BfN, unterstützt durch TRAFFIC Europe, Informationen zum Erhaltungsstatus und dem internationalen Handel mit dem Heringshai (Lamna nasus) und dem Dornhai (Squalus acanthias). Diese beiden Arten sind in unseren Gewässern heimisch und durch Befischung und internationalen Handel in ihrem Bestand gefährdet.

Die erhobenen Daten bilden die Grundlage für einen verbesserten Schutz der Haie, indem die Befischung und der Handel für diese Arten auf ein naturschutzfachlich vertretbares Maß gesenkt werden.

Der Dornhai

Der Dornhai (Squalus acanthias) ist in Küstengewässern der gemäßigten Zone auf der Nord- und Südhalbkugel verbreitet. Er ist gekennzeichnet durch eine späte Geschlechtsreife (Weibchen erst mit 12-23 Jahren), eine extrem geringe Reproduktionsrate und eine langsame Generationenfolge (25-40 Jahre). Erst nach einer Tragzeit von 18-24 Monaten bringen die Weibchen zwei bis elf Jungtiere zur Welt. Dornhaie werden meist in Schwärmen aus Fischen gleichen Alters und Geschlechts angetroffen. All diese Faktoren erhöhen das Aussterberisiko der Art bei einer nicht nachhaltigen Nutzung. Vermarktet wird vor allem das Fleisch als "See-Aal" oder geräuchert als "Schillerlocken".

Durch Überfischung sind die Bestände im Nordost-Atlantik (vor allem in der Nordsee) so stark reduziert worden, dass der Fang im Jahr 2002 nur noch knapp 18 % der Ausbeute von 1963 betrug. Die Dornhai-Fischerei im Atlantik hat sich daher an die Nordostküste Nordamerikas verlagert, wobei auch hier inzwischen ein deutlicher Rückgang der Bestände zu beobachten ist. Hauptnutznießer des Fangs ist der europäischen Markt. 92 % der Dornhai- Anlandungen an der US-amerikanischen Atlantikküste werden in die Europäische Gemeinschaft exportiert. Das Fischerei- Management in Europa und Nordamerika war bisher nicht in der Lage, diese erhebliche Übernutzung erfolgreich einzudämmen - trotz der Bemühungen der FAO in den letzten Jahren, einen "International Plan Of Action for Sharks (IPOA Sharks)" zur Sicherung einer nachhaltigen Nutzung der Haie ins Leben zu rufen. Das BfN hat daher einen Antrag zur Aufnahme des Dornhais in Anhang II des Washingtoner Artenschutzübereinkommens erarbeitet. Eine Listung im Rahmen dieses Übereinkommens würde die internationale Kontrolle und Überwachung des Handels mit Produkten dieser Arten ermöglichen und eine Basis für eine nachhaltige Nutzung darstellen.

Weitere Informationen

 Steckbrief zum Washingtoner Artenschutzabkommen

 ZEET
Vollständige Zusammenstellung aller auf EG-Ebene beschlossenen Einzelentscheidungen zur Einfuhr von geschützten Tierarten aus bestimmten Herkunftsländern

 Regelungen zur Ein- und Ausfuhr von geschützten CITES- Arten

Linktipps

 WISIA:
Das wissenschaftliche Informationssystem zum internationalen Artenschutz

 CITES:
Offizielle Webseite des CITES-Sekretariats in englischer Sprache

Letzte Änderung: 29.09.2010

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