Umsetzen - Handeln für Biodiversität und Naturschutz

UMSETZEN
Bund und Länder sind mit der Unterzeichnung einer ganzen Reihe von internationalen Naturschutzabkommen die Verpflichtung eingegangen, diese Vereinbarungen in nationales Recht zu überführen und tägliche Praxis werden zu lassen. Für einige dieser Abkommen ist das BfN die nationale Vollzugsbehörde und damit für ihre konkrete Umsetzung in Deutschland verantwortlich.
Das BfN erteilt Genehmigungen für die Ein- und Ausfuhr geschützter Arten (CITES)
Schon 1973 hat die internationale Gemeinschaft darauf reagiert, dass viele Tier- und Pflanzenarten durch Entnahme aus der Natur in ihrem Bestand gefährdet sind – mit dem „Übereinkommen über den Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen“, kurz
CITES genannt. Als Vollzugsbehörde für dieses Abkommen erteilt das BfN Genehmigungen für die Ein- und Ausfuhr geschützter Arten und der Produkte, die aus diesen Arten hergestellt werden. Hierfür erarbeitet das BfN auch die wissenschaftlichen Entscheidungsgrundlagen, die zugleich dazu dienen, das Artenschutzrecht fortlaufend den aktuellen Erfordernissen anzupassen und weiter zu entwickeln.
Weitere Informationen zur Ein- und Ausfuhr geschützter Tier- und Pflanzenarten unter: Telefon (02 28) 8491-13 11
Vollzugsbehörde in der Ausschließlichen Wirtschaftszone

Bei der Genehmigung von Offshore-Windparks nimmt das BfN zu deren Auswirkungen auf die Meeresumwelt Stellung. Bildautor: Prof. Dr. Kühn, Stuttgart
In der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der Nord- und Ostsee – 12 bis 200 Seemeilen jenseits der Küstenlinie – ist das BfN die direkt für den Naturschutz zuständige Vollzugsbehörde. Es ist zum Beispiel für Auswahl und Management von NATURA 2000-Gebieten (das sind Fauna-Flora-Habitat- und Vogelschutz-Gebiete der EU) verantwortlich und wirkt bei Genehmigungen von Vorhaben mit.
Ausschlaggebend für die Auswahl der Natura 2000-Gebiete im Meer sind das Vorkommen und die Verbreitung spezieller Arten der Seevögel, Meeressäugetiere und Fische sowie der besonders schützenswerten, international bedeutsamen Lebensraumtypen „Sandbänke“ und „Riffe“. Ziel der Ausweisung ist der Schutz dieser besonderen und gefährdeten Lebensräume und Arten. Insgesamt sind 31,49 Prozent (1.038.958,08 ha) der deutschen AWZ NATURA 2000-Gebiete. Damit hat Deutschland im europäischen Raum eine Vorreiterrolle und leistet einen wichtigen Beitrag zum internationalen Meeresnaturschutz.
Agro-Gentechnik

Die Freisetzung gentechnisch veränderter Feldfrüchte (hier Mais und Kartoffeln) in der Natur muss aufmerksam untersucht werden. Bildautor: Chris / pixelio.de
Im Bereich der
Agro-Gentechnik ist das BfN an der Genehmigung von Anträgen auf Freisetzen und Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Pflanzen, Tieren und Mikroorganismen beteiligt. Daher gilt es, auf mögliche Umweltauswirkungen hinzuweisen und besonders die Risiken abzuwägen. Außerdem erarbeitet das BfN die fachlichen Grundlagen und die Organisation eines Monitorings, das heißt, der Beobachtung von potenziellen Auswirkungen der gentechnisch veränderten Organismen (GVO) auf Natur und Umwelt.
Entscheidend für die Risikobewertung von GVO sind die Wechselwirkungen mit anderen lebenden Organismen – und damit der gesamten belebten Natur. Bei einer Technologie, deren Auswirkungen noch nicht in Gänze erforscht sind, gilt auch für das BfN die Anwendung des Vorsorgeprinzips






